Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aussteller – DDS WORLD
1. Geltungsbereich & Veranstalter
Diese AGB gelten für die Veranstaltung DDS WORLD am. 26. und 27. Juni 2026 in Radisson Blu Hotel in Frankfurt. Veranstalter ist die DDS WORLD GbR.
2. Anmeldung & Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Formular oder signiertem Angebot. Sie stellt ein verbindliches Angebot des Ausstellers dar. Der Vertrag kommt erst durch Bestätigung des Veranstalters zustande. Mit der Anmeldung akzeptiert der Aussteller die AGB. Daten werden zur Vertragsabwicklung gespeichert und ggf. weitergegeben.
3. Zulassung & Platzvergabe
Zugelassen sind Unternehmen, deren Produkte/Dienstleistungen zur Messe passen. Die Zulassung erfolgt durch den Veranstalter, ein Anspruch besteht nicht. Die Platzzuteilung berücksichtigt Wünsche, ist aber nicht verbindlich. Änderungen der Standfläche durch den Veranstalter sind möglich, sofern sie zumutbar sind.
4. Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühr richtet sich nach der Standgröße laut Anmeldung. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt. Spätbucher- und Zusatzkosten werden separat berechnet. Individuelle Rabatte sind möglich.
5. Zahlung & Pfandrecht
Teilnahmerechnungen gelten als Zulassung. Der Zugang zur Messe ist nur nach vollständiger Zahlung möglich. Bei Zahlungsverzug droht der Verlust des Standplatzes. Der Veranstalter kann Standausstattung als Pfand zurückhalten und verwerten. Bei Gemeinschaftsständen haften alle Aussteller gesamtschuldnerisch.
6. Rücktritt & Nichtteilnahme
Ein Rücktritt nach Zulassung ist ausgeschlossen. Bei Absage oder Nichterscheinen ist der volle Preis fällig. Wird der Stand anderweitig vermietet, sind 25 % Stornogebühr zu zahlen. Bei höherer Gewalt reduziert sich der Preis um 50 %.
7. Standbau & Gestaltung
Der Aussteller ist für Aufbau, Ausstattung und Betrieb seines Standes verantwortlich. Vorzeitiger Abbau ist untersagt und wird mit Vertragsstrafe belegt. Aufbauzeiten und Vorgaben sind zwingend einzuhalten. Nicht aufgebaute Stände können neu vergeben werden. Rückstände und Abfälle werden kostenpflichtig entsorgt.
8. Verkauf & Produktpräsentation
Verkauf ist nur für zugelassene Produkte erlaubt. Speisen und Getränke dürfen nur mit Genehmigung verkauft werden. Verbotene oder gefährliche Produkte sind zu entfernen. Verstoß gegen Gesetze führt zum Ausschluss.
9. Sicherheit & Reinigung
Der Veranstalter sorgt für allgemeine Sicherheit, haftet aber nicht für Schäden/Verluste. Der Aussteller ist für seinen Stand selbst verantwortlich. Reinigung der Standfläche obliegt dem Aussteller. Nicht entfernte Materialien werden kostenpflichtig entsorgt.
10. Werbung
Werbung ist nur am eigenen Stand erlaubt. Belästigende oder vergleichende Werbung ist untersagt. Mobile oder audiovisuelle Werbung ist nur zulässig, wenn sie keine Nachbarn stört. Werbung außerhalb des Standes bedarf einer Genehmigung.
11. Technik & Infrastruktur
Grundversorgung (Licht, Heizung) stellt der Veranstalter. Zusätzliche Anschlüsse und Leistungen müssen beantragt und bezahlt werden. Nur autorisierte Firmen dürfen Installationen vornehmen. Der Aussteller haftet für Schäden durch eigene Geräte.
12. Versicherung & Haftung
Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit. Versicherung der Ausstellungsgüter liegt in der Verantwortung des Ausstellers. Dieser haftet für Schäden durch eigenes Personal oder Equipment.
13. Änderungen, Absagen, höhere Gewalt
Der Veranstalter kann Ort, Zeit oder Ablauf der Messe ändern oder absagen, wenn notwendig. Bei Absage ohne Verschulden des Veranstalters können bis zu 25 % der Teilnahmegebühren berechnet werden. Eine verkürzte Messe begründet keinen Rückerstattungsanspruch.
14. Ausstellerausweise
Freikontingente an Ausstellerausweisen richten sich nach der Standgröße. Zusätzliche Ausweise sind kostenpflichtig. Die Ausweise sind nicht übertragbar.
15. Onlineverzeichnis & Medien
Der Veranstalter darf Ausstellerinformationen auf der Website und in Drucksachen veröffentlichen. Für Fehler oder Auslassungen wird keine Haftung übernommen.
16. Mängel & Gewährleistung
Mängel müssen bis spätestens zum letzten Aufbautag gemeldet werden. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
17. Hausrecht & Ordnung
Während der Messe gilt das Hausrecht des Veranstalters. Den Anweisungen autorisierter Personen ist Folge zu leisten. Verstöße können zur Schließung des Standes führen. Der Veranstalter darf Aufnahmen für Werbezwecke machen.
18. Sonstiges
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Alle Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Gerichtsstand ist Leipzig, es gilt deutsches Recht.